Die neue CLP

Kennzeichnungsverordnung

Das ändert sich mit der neuen CLP-Verordnung (ab 2026)

Die überarbeitete CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) bringt ab 2026 weitreichende Änderungen für die Kennzeichnung von chemischen Produkten. Ziel ist eine noch klarere und sicherere Kommunikation von Gefahren – für Verbraucher, Industrie und Umwelt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Strengere Lesbarkeitsvorgaben:
    Mindestschriftgrößen werden abhängig von der Verpackungsgröße vorgegeben – zwischen 1,2 mm und 2 mm.
  • Größere Piktogramme:
    Gefahrensymbole müssen künftig in festgelegter Mindestgröße erscheinen – unabhängig vom Platz auf der Verpackung.
  • Erweiterte Kennzeichnungspflichten:
    Sicherheitshinweise, Verarbeitungsanleitungen und Gefahreninformationen müssen vollständig und gut lesbar angebracht sein.
  • Multilinguale Anforderungen:
    Für den Vertrieb in mehrere Länder sind mehrsprachige Etiketten verpflichtend – Umetikettierungen sind nicht mehr zulässig.

Diese Änderungen erhöhen die Anforderungen an das Etikettendesign deutlich – insbesondere bei kleinen Verpackungen und Produkten mit vielen Pflichtangaben.

Unsere Lösung: Mehrlagenetiketten von Proteclabel
Mit unseren innovativen Mehrlagenetiketten bieten wir Ihnen die passende Antwort auf die neuen CLP-Anforderungen. Dank mehrseitigem Aufbau lassen sich alle Pflichtinformationen übersichtlich, mehrsprachig und normgerecht auf einem Etikett unterbringen – selbst bei begrenztem Platz.

  • Rechtskonforme Kennzeichnung auf kleinster Fläche
  • Ein Etikett für alle Länder – keine Umetikettierung mehr nötig
  • Kompatibel mit Ihren bestehenden Etikettiermaschinen
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