Die überarbeitete CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) bringt ab 2026 weitreichende Änderungen für die Kennzeichnung von chemischen Produkten. Ziel ist eine noch klarere und sicherere Kommunikation von Gefahren – für Verbraucher, Industrie und Umwelt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Strengere Lesbarkeitsvorgaben:
Mindestschriftgrößen werden abhängig von der Verpackungsgröße vorgegeben – zwischen 1,2 mm und 2 mm.
Größere Piktogramme:
Gefahrensymbole müssen künftig in festgelegter Mindestgröße erscheinen – unabhängig vom Platz auf der Verpackung.
Erweiterte Kennzeichnungspflichten:
Sicherheitshinweise, Verarbeitungsanleitungen und Gefahreninformationen müssen vollständig und gut lesbar angebracht sein.
Multilinguale Anforderungen:
Für den Vertrieb in mehrere Länder sind mehrsprachige Etiketten verpflichtend – Umetikettierungen sind nicht mehr zulässig.
Diese Änderungen erhöhen die Anforderungen an das Etikettendesign deutlich – insbesondere bei kleinen Verpackungen und Produkten mit vielen Pflichtangaben.
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